Das europäische Markenrecht setzt sich aus der Unionsmarkenverordung (UMV), der Delegierten Verordnung über die Unionsmarke (DVUM) und der Unionsmarkendurchführungsverordnung (UMDV).

Die Delegierte Verordnung über die Unionsmarke (DVUM) deckt hierbei vorwiegen die Verfahrensvorschriften ab und die Unionsmarkendurchführungverordung (UMDV) das Eintragungsverfahren an sich.

Die wesentlichen Regelungen ergeben sich jedoch unmittelbar aus der Unionsmarkenverordnung (UMV). Daher stellt diese Website vorwiegend die Regelungen der Unionsmarkenverordnung dar und ordnet die entsprechende Begründung des Verordnungsgebers den jeweiligen Gesetzespassagen zu.

>>> Zum Gesetzestext der Unionsmarkenverordnung